Fol. 13: Kaufvertrag zwischen den Erben Schrickel und dem Archäologischen Institut Heidelberg
Verkauf etlicher Objekte aus der Erbmasse Schrickel an das Archäologische Institut Heidelberg – Heidelberg, 27.03.1878
1 Blatt A4, S. 1 beschrieben. Tinte, blau. Handgeschriebener Vertrag in feiner Federschrift. Auf S. 1 links unten zwei nachträgliche, leicht verwischte Vermerke in schwarzer Tinte von Karl Bernhard Stark:
“Übergabe erfolgt
27. März 1879
Stark.“
“Angewiesen
19. Febr[uar] 1879 Stark.“
Kaufvertrag,
Zwischen Fräulein Schrickel, der Vertreterin der Erben
des verstorbenen Geheimrath Schrickel allhier,
und dem Direktor des archäol[ogischen] Institutes, Hofrath Stark,
ist folgender Kaufvertrag abgeschlossen, und in
zwei Exemplaren ausgefertigt und unterschrieben worden.
I.
Die Schrickel’schen Erben überlassen dem archäologischen
Institut der Universität folgende Gegen-
stände käuflich zum Eigenthum:
103 römische Silbermünzen,
382 römische Kupfermünzen.
4 [?] kleine Bronzestatuetten
1 römische Waage.
1 Exemplar von Grässe Handbuch der Numismatik.
II
Der vom archäol[ogischen] Institut zu zahlende Kaufpreis
beträgt Hundert Mark R[eichs]W[ährung].
III
Die Summe ist zahlbar bei der Großherz[oglichen] Universitäts-
kasse im Monat Januar 1879.
Der Unterz[eichnende] Direktor sorgt dafür, daß die
Auszahlung an dem bezeichneten Termin,
ohne weitere Rechnung erfolgt.
Heidelberg den 27. März 1878.
B. Stark
Amalie Schrickel
Transkription angefertigt von Rainer Eickhoff
Redaktion: Mehtap Sünter, Polly Lohmann
Hochauflösender Scan der Universitätsbibliothek Heidelberg


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Polly Lohmann (30. Juni 2021). Fol. 13: Kaufvertrag zwischen den Erben Schrickel und dem Archäologischen Institut Heidelberg. Objekt & Provenienz. Abgerufen am 21. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/sm36